Allgemeine Geschäftsbedingungen der PBX-network GmbH für DSL-Dienste

I. Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen Vertragsverhältnisse zwischen der Firma PBX-network GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Lorenz Barth, Martinsweg 4, D-63755 Alzenau (im Folgenden: PBX), und ihren Kunden.

II. Vertragsgegenstand

PBX stellt ihren Kunden DSL-Anschlüsse nach den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der dazu ergehenden bzw. bisher ergangenen Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung, dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen gegen Entgelt zur Verfügung.

Diese AGB finden gleichfalls sowohl auf hiermit in Zusammenhang stehenden Auskünften und Beratungen seitens der PBX als auch bei der Beseitigung von auftretenden Störungen durch die PBX  uneingeschränkte Anwendung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB unseres Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnisnahme, zu keiner Zeit Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die PBX schriftlich zugestimmt.

Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen und / oder Preislisten sind lediglich dann wirksam, wenn sie von der PBX schriftlich bestätigt worden sind.

III. Leistungsumfang

1. PBX stellt ihren Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten betriebsbereite DSL-Anschlüsse zur Verfügung. PBX wird dem Kunden diese vertraglich vereinbarte Leistung betriebsbereit erstellen, dem Kunden zu seiner Verfügung überlassen und diese über die Vertragslaufzeit erhalten. Eine generelle Erreichbarkeit einzelner von Dritten im Internet bereitgestellter Daten kann von PBX nicht gewährleistet werden. Die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationseinrichtungen- und Geräten, welche durch einen Dritten betrieben oder hergestellt werden / worden sind und der Kunde neben den Leistungen von PBX nutzt, wird durch PBX weder garantiert noch gehören diese zu den vereinbarten Leistungen der PBX.  

2. Der konkrete Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen, mit dem Kunden geschlossenen Einzelverträgen sowie den Leistungsbeschreibungen.

PBX ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung jederzeit eines Dritten zu bedienen.

Sollten im Einzelfall bessere als die in der Leistungsbeschreibung dargestellten übertragungs-technischen Parameter verfügbar sein, kann der Kunde diese darüberhinausgehende Leistung ohne ein zusätzlich zu entrichtendes Entgelt nutzen.

PBX ist jederzeit berechtigt, über den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang hinaus diesen einseitig und unverbindlich zu erweitern oder solche Erweiterungen wieder zurückzunehmen. Der vertragliche Leistungsumfang sowie die vertraglich geschuldete Leistung der PBX bleibt dadurch unberührt.

3. Eine DSL-Verbindung wird von PBX über Schnittstellen zur Verfügung gestellt und endet mit der Anschlusseinrichtung der PBX beim Kunden. Nach gesonderter Vereinbarung zwischen dem Kunden und PBX kann eine Integration der Schnittstelle entgeltlich in End- oder Vermittlungseinrichtungen erfolgen. Sofern der Kunde eine End- oder Vermittlungseinrichtung bereits vorhält und eine Integration durch PBX vom Kunden nicht beauftragt wird, sind etwaige Funktionsstörungen an dieser Einrichtung nicht von PBX zu vertreten.

4. PBX behält sich ausdrücklich vor, eine bestehende DSL-Verbindung nach dem Ablauf von 24 Stunden seit ihrem Aufbau zu trennen. Ein sofortiger Wiederaufbau der Verbindung durch den Kunden ist unmittelbar nach einer Trennung möglich.

5. Die von PBX ggf. beim Kunden für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses installierten und / oder übrige dem Kunden überlassene Hardware oder sonstige technische Einrichtungen (wie z. B. SDSL-Router) bleiben, soweit nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, im Eigentum der PBX.

6. PBX erbringt ihren DSL-Dienst in Abhängigkeit von ihren Vorlieferanten und Vorleistungen.

Die Leistungspflicht der PBX gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, sofern PBX mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden der PBX beruht.

7. PBX gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der von PBX zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte gemäß diesen AGB und den weiteren Vertragsbestimmungen (insb. Einzelvertrag und Leistungsbeschreibung).

Alle entspr. Immaterialgüterrechte stehen unverändert der PBX oder einem Dritten als Lizenzgeber zu. Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung oder eine Änderung der ihm von PBX zur Verfügung gestellten Produkte die Rechte Dritter und wird PBX dafür von einem Dritten in Anspruch genommen, hat der Kunde PBX von den entsprechenden Ansprüchen des Dritten freizustellen, ihr bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung zu geben sowie die für PBX anfallenden, notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen.

8. Beauftragt der Kunde bei Vertragsschluss die PBX entgeltlich mit der Installation von Hard- oder Software vor Ort beim Kunden, so installiert PBX diese Hard- und / oder Software bis zu einem Erreichen der Betriebsbereitschaft. Während der gesamten beauftragten Installation sollte der Kunde vor Ort anwesend sein, um dem Techniker der PBX uneingeschränkten Zugang zu seinem Telefon- und DSL-Anschluss und ggf. seinem Computer  zur Softwareinstallation gewähren zu können. PBX behält sich vor, bei Nichterreichbarkeit oder -abwesenheit des Kunden zu einem beauftragten und vereinbarten Installationstermin Ersatz für ihre Aufwendungen vom Kunden zu fordern, sofern dieser durch das Verhalten den Kunden eine Vornahme der Installation tatsächlich unmöglich ist bzw. gemacht wird.

9. Nutzung von Grundstücken

a) Soweit durch die vertraglich vereinbarten Leistungen die Rechte des Eigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann PBX den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern kein Nutzungsvertrag gemäß den telekommunikationsgesetzlichen Vorgaben oder einer Grundstückseigentümererklärung (im Folgenden: GrEEr) besteht bzw. eine GrEEr vom dinglich Berechtigten widerrufen wird und der Kunde auf Verlangen von PBX nicht binnen eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Nutzungsvertrages vorlegt. PBX ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.

b) Legt der Kunde innerhalb der obigen Frist den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss des

Nutzungsvertrages vor, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen, sofern PBX den Antrag gegenüber dem Eigentümer nicht binnen eines Monats durch Übersendung des gegengezeichneten Vertrages annimmt.

c) Soweit und solange ein Nutzungsvertrag bzw. eine GrEEr nicht vorliegen, ist die PBX von der Verpflichtung zur Leistung frei.

d) Sofern der Kunde selbst der Grundstückseigentümer ist und kein Fall der obigen Ziff. b) vorliegt, bleibt der Bestand des Vertrages von der Leistungsfreiheit der PBX nach Ziff. c) unberührt. Der Kunde hat bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu entrichten.

10. Für Störungen innerhalb des Internet kann PBX keine Haftung übernehmen. Es ist allgemein bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen.

PBX weist den Kunden in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere eine Datenübertragung über und der Abruf von Informationen aus dem Internet regelmäßig eine Gefahr für die Datensicherheit und die Datenintegrität beim Kunden beinhaltet. PBX hat hierauf keinen Einfluss, so dass es ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, seine Daten gegen solche Gefahren zu schützen. Auf Anfrage des Kunden empfiehlt PBX diesem geeignete Hard- und Softwarelösungen.

11. Im Falle von Streitigkeiten über oder eines Widerspruchs des Kunden gegen diese AGB gehen die Bedingungen des jeweilig geschlossenen Einzelvertrages sowie der Leistungsbeschreibung und Preisliste diesen AGB vor.

IV. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von PBX vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Er hat Mängel an den von PBX geschuldeten Leistungen gegenüber dieser  unverzüglich anzuzeigen.

Im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit nach § 254 Abs. 2 BGB hat der Kunde unverzüglich alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, welche zu einem Schutz der Leitungswege und Netzabschlüsse geeignet, erforderlich und zumutbar sind.

2. Wird durch den Kunden eine Störung im Betrieb des Netzwerkes oder der Netzwerkdienste der PBX vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, so ist der Kunde verpflichtet, der PBX die Kosten für die Störungsbeseitigung zu ersetzen.

3. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber PBX insbesondere zu folgenden Pflichten und Obliegenheiten:

a) Bereitstellung von elektrischer Energie (Strom) für die Installation, den Betrieb, die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf seine Kosten;

b) Für den Betrieb und die Installation der dem Vertragszweck dienenden technischen Einrichtungen der PBX unentgeltlich eigene Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume und geeignete Leitungswege rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und diese für die gesamte Vertragsdauer in einem funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten;

c) Der PBX im notwendigen Umfang bekannte Informationen oder Pläne sowie Informationen über etwaige, verdeckte Leitungen und Rohre unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;

d) Es der PBX zu ermöglichen, ihre Leistungen nach dem Vertrag vollständig, termingerecht und in der geschuldeten Qualität erbringen zu können.

e) Der Kunde wird etwaige selbst installierte, neue Anwendungen oder vorzunehmende Veränder-ungen in bereits bestehenden Anwendungen, welche Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch PBX haben könnten, dieser rechtzeitig schriftlich mitteilen.

f) Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen bzw. die DSL-Verbindung und die ggf. überlassene Abschlusseinrichtung ausschließlich bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des TKG und seiner Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung sowie den vertraglich getroffenen Regelungen benutzen und diese vor jeglicher schädlicher Beeinflussung z.B. durch elektrische Fremdspannung / magnetischen Einflüssen schützen.

Insbesondere darf der Kunde keine beleidigende, verleumderische, volksverhetzende, (kinder-) pornografische, sitten- oder gesetzwidrige Inhalte über das Internet verbreiten oder einer solchen

Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde hat bei der Nutzung insbesondere auch den Urheber- und Datenschutz, das Wettbewerbs-, Marken-, Warenzeichen- und Patentrecht zu wahren. Es besteht von Seiten der PBX regelmäßig keine diesbezügliche Überprüfungs- und Überwachungspflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Endgeräten keine Störungen im Netz der PBX oder der sonstigen Netzteilnehmer verursacht werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, nicht zugelassene Endgeräte anzuschließen und / oder zu verwenden. Er hat Sorge dafür dazu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings via EMail über EMail Adressen seiner jeweiligen Domain zu initiieren, ohne von den jeweiligen EMail Empfängern ausdrücklich dazu aufgefordert worden zu sein.

Der Kunde stellt PBX auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der angeblichen Verletzung der vorgenannten Pflichten gegen die PBX erhoben werden;

g) Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, eine Beschä-digung der Internet-Verbindung oder der zur Herstellung dieser Verbindung notwendigen Materialien durch ihn oder Dritte ausgeschlossen oder mit ihm zumutbaren Mitteln wesentlich erschwert wird.  Der Kunde hat im Falle der Entwendung oder bei einem ihm zurechenbaren Schadenseintritt alle Schäden zu ersetzen, die durch den Verlust oder die Beschädigung in denjenigen Räumen entstehen, welche seiner Aufsicht oder der seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen unterliegen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schadenseintritt auch bei Beachtung dieser gebotenen Sorgfalt entstanden wäre.

Ferner hat der Kunde im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, welche eine Feststellung der auftretenden Mängel und Schäden sowie ihrer Ursachen ermöglichen.

Sofern dem Kunden Ansprüche -gleich welcher Art- gegen einen Dritten infolge einer Verletzungshandlung zustehen, welche zu einer Ersatzpflicht gegenüber der PBX führen, wird er seine Ansprüche auf erstes schriftliches Anfordern der PBX hin an diese vollumfänglich abtreten;

h) Der Kunde wird sämtliche Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der Internet-Verbindung sowie den ihm überlassenen Einrichtungen ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung der PBX selbst oder durch Dritte ausführen (lassen);

i) Er hat erkennbare, offensichtliche Schäden und Mängel an den Anschlusseinrichtungen oder Anlagen der PBX unverzüglich mitzuteilen,

j) Meldet der Kunde eine Störung, welche nach Prüfung der technischen Einrichtungen der PBX  tatsächlich zu keiner Zeit vorgelegen hat oder ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden lag, hat dieser der PBX die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen tatsächlich entstandenen und dem Kunden schriftlich nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Störung trägt dabei PBX.

k) Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, PBX diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche EMail-Adresse an, ist PBX berechtigt, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird dem Kunden schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer EMail gewahrt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene eMail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des eMail-Kontos ein Empfang von eMail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

l) Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der PBX, welche von dieser lediglich aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, nicht erlaubt, Dritten den DSL-Anschluss zur dauerhaften Alleinnutzung zu überlassen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des Anschlusses durch einen Dritten entstehen. Entsprechendes gilt für die infolge der Nutzung durch einen Dritten entstandenen Entgelte.

m) Der Kunde verpflichtet sich, alle mit PBX vereinbarten, individuellen Nutzungsinformationen, wie z.B. Login-Name und Login-Passwort, streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigt, sich mittels der zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) gleichzeitig über mehrere Computer zur Nutzung der von PBX erbrachten DSL-Leistungen anzumelden. Eine Mehrfachnutzung wird dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.

Er selbst haftet ausschließlich für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung insb. des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören bzw. durch Software für Dritte sichtbar zu machen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der Wireless-LAN-Technologie. Dieses Risiko nimmt der Kunde eigenverantwortlich in Kauf.

PBX haftet nicht für etwaige Verletzungen der Vertraulichkeit von mittels E-Mail übermittelter Nachrichten oder anderweitig übermittelter Informationen;

n) Bei Nutzung des überlassenen DSL-Anschlusses für die Einrichtung eines Wireless LAN (WLAN)  stellt der Kunde durch geeignete Maßnahmen (z.B. WPA2-Verschlüsselung) sicher, dass sein WLAN nur von durch ihn selbst autorisierten (Gast-) Nutzern verwendet werden kann. Etwaige durch die Nutzung seines WLAN über seinen DSL-Anschluss durch Dritte entstehenden Entgelte sind  ausschließlich vom Kunden zu tragen.

o) PBX ist für etwaige Datenverluste, Übermittlungsfehler und Betriebsstörungen grundsätzlich nicht verantwortlich. Der Kunde hat die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, soweit mit der PBX einzelvertraglich nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Das Erstellen einer Datensicherung – gleich in welchem Zeitintervall oder Umfang – ist weder Haupt- noch Nebenleistungspflicht der PBX aus Vertrag, soweit dies nicht abweichend schriftlich vereinbart worden ist. Es obliegt ohne entsprechende Vereinbarung ausschließlich dem Kunden selbst, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und insb. für die Herstellung von Sicherungskopien in einem auf seine Bedürfnisse angepassten Zeitintervall Sorge zu tragen. Erbringt der Kunde den Nachweis, dass er die vertragsgemäßen Leistungen der PBX zur Versendung von Daten nutzt und seine Daten ausschließlich durch fehlerhafte Leistungen der PBX verloren gegangen oder beschädigt worden sind, ist er im Rahmen einer vorsorglichen Schadensminderung dazu verpflichtet, seine Daten in täglichen oder zumindest in anwendungsadäquaten Intervallen in der Weise zu sichern, als dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

p) Der Kunde darf die Leistungen von PBX nicht nutzen, um Dritten gegenüber (un-) entgeltliche Telekommunikationsdienste zu erbringen. Er darf die Leistungen ausschließlich als Endkunde nutzen. Der Kunde darf die Leistungen der PBX weder dauerhaft noch zeitweise Dritten im Rahmen des gewerblichen Weiterverkaufs (Resale) zur Verfügung stellen, es sei denn, er ist registrierter Partner der PBX.

V. Zugang zu den Einrichtungen

Der Kunde hat den Mitarbeitern der PBX bzw. deren Beauftragten sowie den Beauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörden jederzeit den Zugang zu seinen TK-Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies zur Störungsbeseitigung, Erneuerung, Instandhaltung und / oder Verlegung der Anlagen  erforderlich sein sollte.

VI. Fristen

1. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von PBX nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.

2. Die einzelvertraglich vereinbarten Bereitstellungsfristen verlängern sich -unbeschadet der Rechte der PBX wegen Verzugs des Kunden- mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber der PBX nicht nachkommt.

3. Gerät die PBX mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn PBX eine schriftlich vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist schuldhaft nicht einhält.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Die vom Kunden an PBX zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste, welche auf der Homepage der PBX unter www.pbx-network.de dauerhaft abgerufen und heruntergeladen werden kann.

Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes wird PBX die Preise entsprechend der jeweiligen Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes anpassen.

Eine Zahlungspflicht des Kunden beginnt am Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses.

2. Monatlich von PBX berechnete, nutzungsunabhängige Preise sind regelmäßig monatlich im Voraus zu zahlen. Etwaige Entgelte für eine von PBX angebotene DSL-Flatrate gelten in diesem Sinne nicht als nutzungsunabhängig. Erfolgt die Bereitstellung des DSL-Anschlusses durch PBX innerhalb eines laufenden Monats, so sind diese Preise für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. In einem solchen Fall wird für jeden Tag 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

3. Sonstige Preise, insbesondere der einmalige Bereitstellungspreis für die erstmalige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

Eine von PBX tatsächlich durchgeführte In-House Verkabelung beim Kunden wird diesem nach gesonderter Einzelvereinbarung -je nach Aufwand der erbrachten Leistung- in Rechnung gestellt.

4. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des DSL-Anschlusses durch Dritte entstanden sind (oben IV.3. l), es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten.

5. Die monatliche Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis werden dem Kunden ausschließlich online in elektronischer Form als sog. „Online-Rechnung“ zur Verfügung gestellt.

Dabei erhält der Kunde regelmäßig eine an die von ihm bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht, sobald seine Online-Rechnung im Internet einsehbar ist. Wünscht der Kunde keine Online-Rechnung, sondern eine Versendung der Rechnung in Papierform, wird diesem hierfür ein monatliches Entgelt berechnet, welches der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist.

Die von PBX mittels Rechnung geltend gemachten Entgelte werden spätestens nach Ablauf von sieben Werktagen nach Zugang der Online-Rechnung bzw. der Rechnung in Papierform fällig und sind in voller Höhe ohne Abzug an diese zahlbar.

PBX ist berechtigt, Leistungen auch während eines monatlichen Abrechnungszeitraums gegenüber dem Kunden abzurechnen, sofern das für die erbrachten Leistungen anfallende Entgelt einen Betrag in Höhe von 75,00 Euro erreicht.

Bei lediglich geringfügigen Rechnungsbeträgen ist PBX berechtigt, eine Rechnungsstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

PBX ist berechtigt, eine Abrechnung der von ihr vertragsgemäß erbrachten Leistungen aus anderen Verträgen zwischen dem Kunden und PBX, z.B. für VoIP-Dienste, mit der jeweiligen Rechnung für den DSL-Anschluss oder Rechnungen über den Kauf von von ihr angebotenen Produkten zu kombinieren.

Ein Tarifwechsel ist ausschließlich zum Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats möglich.

6. Der Teilnehmer kann eine ihm von der PBX erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber dieser beanstanden (§ 45i TKG). Im Falle der Beanstandung hat PBX das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen.

Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung verlangen, dass ihm ein Entgeltnachweis und das Ergebnis einer technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht binnen acht Wochen nach der Beanstandung, so wird die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung erst mit der verlangten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung fällig.

Die Unterlassung einer rechtzeitigen Beanstandung gilt als Genehmigung. PBX wird den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit PBX die Überprüfung der Beanstandung datenschutzrechtlich möglich ist.

Wird die technische Prüfung erst später als zwei Monate nach der Beanstandung des Kunden abgeschlossen, so wird widerleglich vermutet, dass das von PBX in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unrichtig ermittelt wurde. In diesem Fall hat PBX gegen den Kunden lediglich einen Anspruch auf denjenigen Betrag, welchen der Kunde in den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen durchschnittlich als Entgelt für einen entsprechenden Zeitraum an PBX zu entrichten hatte (§ 45j TKG). Eine technische Prüfung ist entbehrlich, sofern die Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist.

7. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche der PBX nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

8. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Hat der Kunde der PBX eine Einzugsermächtigung erteilt, bucht die PBX den jeweiligen Rechnungsbetrag frühestens fünf Werktage nach Rechnungsdatum vom angegebenen Konto des Kunden ab.

9. PBX wird die durch Rückbelastung einer Lastschrift entstehenden Kosten vom Kunden zurückfordern. Je Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet PBX 10,00 €.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass PBX kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten des Kunden werden von PBX sechs Monate nach Rechnungsversendung gelöscht, sofern nicht der Kunde die sofortige Löschung verlangt.

11. Sollte PBX aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung von dieser gelöscht worden sind, trifft PBX in diesem Fall keine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen oder eine Auskunfts-pflicht für die Einzelverbindungen gegenüber dem Kunden.

12. Auf schriftlichen Antrag des Kunden hin erstellt PBX eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (sog. „Einzelverbindungsnachweis“), die alle abgehenden Verbindungen dergestalt aufschlüsselt, dass dem Kunden eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung möglich ist. Dies gilt nicht für sog. „DSL-Flatrates“.

VII. Vertragsbeginn, Widerrufsrecht, Laufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag kommt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien oder nach schriftlichem, fernmündlichem oder auf elektronischem Wege erteiltem Auftrag des Kunden mit dem Zugang einer schriftlichen oder in Textform erfolgten Auftragsbestätigung der PBX bei dem Kunden zustande.

Der Kunde ist an sein Angebot zum Abschluss des Vertrages für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen gebunden. PBX kann die Annahme des Auftrags ganz oder teilweise verweigern, insbesondere dann, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

2. Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher (Privatkunde), welcher gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fern-kommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax-, E-Mail-, Web- oder Post-Übermittlung) oder anlässlich einer Freizeitveranstaltung einen Auftrag für eine Leistung erteilt hat, steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Sie können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

PBX-network GmbH

Martinsweg 4

D-63755 Alzenau

Faxnummer: +49 (0) 6023 - 96 741 - 11

E-Mail: info@pbx-network.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Hinweis:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

3. Bestellt ein Verbraucher (Privatkunde) TK-Dienste auf elektronischem Wege, wird PBX den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ist im mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag festgelegt. Während dieser Mindestlaufzeit ist der Vertrag ordentlich nicht kündbar. Bei Verträgen ab einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der

(Mindest-) Laufzeit kündigt. Bei Verträgen mit einer kürzeren Mindestvertragslaufzeit setzt sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit fort; der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat, erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, vom Kunden kündbar. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

5. Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz (Umzug) in eine Region ohne DSL-Versorgung, so stellt dies für den Kunden keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB dar. Ein Umzug innerhalb des Netzgebietes der PBX und anschließende Wiederbeanspruchung der Leistungen der PBX wird wie ein Neuanschluss betrachtet, so dass in diesem Fall eine Kündigung durch den Kunden erfolgen muss.

6. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die vertragsgemäße Leistung durch PBX über-geben bzw. durch den Kunden abgenommen worden ist, hat er der PBX alle Aufwendungen für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter TK-Einrichtungen zu ersetzen. PBX ist darüber hinaus in diesen Fällen berechtigt, von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von

25 % des vereinbarten Entgeltes für die vereinbarte Vertragslaufzeit zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der PBX kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. PBX bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.

7. Unberührt bleibt das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt insbesondere,

a) wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungen in Höhe von mindestens 75,00 Euro für mehr als drei Monate in Verzug befindet,

b) wenn sich der Kunde trotz einer ergangenen Abmahnung der PBX weiterhin vertragswidrig verhält,

c) wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, eine eidesstattliche Versicherung abgibt oder über das Vermögen des Kunden ein (Privat-) Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird,

d) wenn der Kunde trotz anderweitiger Vereinbarung (z.B. Flatrate für Privatkunden) die Leistungen der PBX für seine unternehmerische Zwecke verwendet.

e) im Fall einer nicht nur unerheblich über das übliche Maß hinausgehenden Nutzung der DSL-Leistungen der PBX

f) wenn der Kunde die bei ihm vorzunehmende, vertragsgemäße Bereitstellung der für den Anschluss notwendigen TK-Einrichtungen durch PBX vorsätzlich oder grob fahrlässig ganz oder teilweise verhindert.

Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund behält sich PBX die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

PBX ist im Fall einer von ihr ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, vom Kunden einen Betrag in Höhe von 25 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass PBX überhaupt kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Hält PBX die aufgrund Artikel 17 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) erstellten und verbindlich geltenden Normen und technischen Anforderungen für die Bereitstellung von Telekommunikation für Endnutzer nicht ein, kann der Kunde den Vertrag über die betroffene Dienstleistung nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. § 314 BGB findet uneingeschränkt Anwendung.

9. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines Vertrages mit der PBX ihn nicht von der Einhaltung bestehender Verpflichtungen und / oder Kündigungsfristen aus bereits bestehenden Vertragsverhältnissen mit anderen Anbietern entbindet.

VIII. Verzug und Pflichtverletzung des Kunden

1. Die PBX ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern („Sperre“), wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Vorauszahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 75,00 € in Verzug ist und PBX dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berechnung der 75,00 € bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn PBX den Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat (vgl. § 45k Abs. 2 TKG).

2. Im Übrigen darf PBX eine Sperre nur durchführen, wenn

a) wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von PBX in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird (vgl. § 45k Abs. 4 TKG) oder

b) ernsthafte Schäden an den Einrichtungen der PBX, insbesondere des Netzes, oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.

Im Falle eines Rufnummernmissbrauchs ist PBX nach § 45o Satz 3 TKG unter den dort genannten Voraussetzungen zu einer Sperre gesetzlich verpflichtet.

3. Im Falle einer Sperrung des Netzzugangs durch PBX wird diese Sperre zunächst auf abgehende Telekommunikationsverbindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sperrung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach Durchführung der Sperrung an, darf PBX den Netzzugang des Kunden insgesamt sperren (Vollsperrung), vgl. § 45k Abs. 5 TKG.

4. Im Falle einer Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte an PBX zu bezahlen.

5. PBX ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist die PBX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der PBX wegen Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.

6. Die PBX ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung in doppelter Höhe der voraussichtlichen oder in der letzten planmäßigen Rechnung enthaltenen nutzungsabhängigen monatlichen Vergütung zu verlangen:

a) wenn bei Vertragsbeginn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,

b) bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt,

c) bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren.

PBX ist darüber hinaus berechtigt, diese Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht. PBX wird dem Kunden die Sicherheitsleistung zurückgewähren, soweit die obengenannten Voraussetzungen nicht mehr bestehen.

IX. Verzug, Unmöglichkeit

1. Kann PBX die vertraglich vereinbarten Leistungen wegen Annahmeverzugs des Kunden trotz ausdrücklichen Angebots der Leistung sowie einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht ausführen, ist diese berechtigt, Ersatz ihrer Aufwendungen zu verlangen.

2. In Fällen von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskampf, Aussperrung oder behördlicher Maßnahmen wird PBX für die Dauer der Störung und des Umfangs ihrer Wirkung von der Leistungspflicht befreit. Im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen und / oder behördlicher Maßnahmen, die eine Leistung unmöglich machen, ist PBX darüber hinaus berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Eintritt dieses Falls gilt § 346 BGB.

 

3. Sofern im Rahmen einer gegebenenfalls beim Kunden durchgeführten Installation nicht vorhersehbare Hardware- bzw. Softwareerweiterungen erforderlich werden, hängt die Bereitstellungszeit gleichfalls von den Lieferzeiten der entsprechenden Vorlieferanten ab.

X. Abnahme der von PBX erbrachten Leistung

Eine Abnahmeerklärung dokumentiert, dass die von der PBX erbrachte Leistung vertragsgemäß ist.

Die von PBX erbrachte Leistung gilt als vom Kunden ausdrücklich abgenommen, sofern dieser nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige (zur Abnahme) durch PBX schriftlich die Abnahme verweigert. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung. PBX wird den Kunden auf die entsprechend vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens bei Fristbeginn ausdrücklich hinweisen.

XI. Leistungsstörungen

1. PBX gewährleistet die Fehlerfreiheit des DSL-Anschlusses innerhalb der in dem Einzelvertrag / der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsparameter, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit, Dämpfung, Übertragungsqualität pp.

2. Im Falle von Störungen hat der Kunde diese unverzüglich der PBX über Telefon, Telefax oder E-Mail mitzuteilen. PBX bestätigt bei Meldung durch Fax oder E-Mail den Eingang der Störungsmeldung innerhalb einer angemessenen Zeit.

3. Die Störung der technischen Einrichtungen wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Regelzeiten beseitigt. Der Kunde wird in zumutbarem Umfang der PBX oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung behilflich sein und diese insbesondere –bei einem Vor-Ort-Einsatz im Hause des Kunden- sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.

4. Die PBX übernimmt keine Gewähr für Störungen von ihren Leistungen, die auf

a) Eingriffen des Kunden oder Dritter in das Telekommunikationsnetz der PBX,

b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an das TK-Netz von PBX durch den Kunden oder Dritte oder

c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Leistungen der PBX erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht nachweislich auf einem Verschulden der PBX beruhen.

5. Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebes zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist PBX berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen (siehe auch oben IV. 4)

6. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer XII. ergebenden Haftungsumfang beschränkt.

XII. Haftungsregelungen

1. Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet die PBX unbeschränkt.

2. Für sonstige Schäden haftet die PBX, wenn der Schaden von der PBX, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. PBX haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens mit einem Betrag von 12.500,00 Euro.

3. Darüber hinaus ist die Haftung der PBX, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, welche sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 12.500, 00 Euro je geschädigtem Kunden beschränkt,

wobei die Haftung gegenüber einer Gesamtheit von Geschädigten auf insgesamt EUR 10.000.000,00 je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben schädigenden Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz je Kunde in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt (§ 44a TKG).  

4. PBX übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten im Netz zur Verfügung gestellt werden. Für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung von Daten haftet die PBX nur, wenn PBX deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit einem vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

5. Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der PBX, die diese gem. § 44a TKG mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.

6. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

7. Ist eine von PBX verkaufte Sache mangelhaft, hat PBX zunächst das Recht zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung des Mangels oder zur Lieferung eines mangelfreien Ersatzgerätes. Sollte die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlagen, kann der Kunde wahlweise eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Der Kunde hat offensichtliche Fehler innerhalb einer Frist von höchstens 14 Tagen ab Lieferung gegenüber PBX schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Rüge.

8. Ist eine von PBX mietweise überlassene Einrichtung mit einem Mangel behaftet oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, so hat der Kunde das Recht, von der PBX die Instandsetzung zu verlangen. Statt der Instandsetzung kann die PBX auch eine gleichwertige Ersatzeinrichtung zur Verfügung stellen. Eine verschuldens-unabhängige Haftung der PBX auf Schadensersatz gem. §536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt auftretende Schäden sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Die sachgemäße Behandlung bestimmt sich nach den Angaben des Herstellers und der PBX.

9. Der Kunde haftet der PBX für sämtliche Schäden, die ihr infolge einer unzulässigen Nutzung des DSL-Dienstes entstehen.

XIII. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG).

2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben oder verwendet, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die Vorschriften des BDSG, des TKG oder des TMG bzw. eine andere Rechtsvorschrift dies anordnen oder erlauben.

3. PBX wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Anlagen der PBX, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe unseres Vertragspartners in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verkehrsdaten übermittelt.

4. PBX weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes von anderen, nicht im Verantwortungsbereich der PBX liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden. Es ist daher möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen Bereich trotzdem verlässt.

 

XIV. Bonitätsprüfung

1. PBX arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen.

Dem Kunden ist bekannt, dass von PBX bei diesen Unternehmen Auskünfte über ihn eingeholt werden können.

Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung darin ein, dass die PBX der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) oder vergleichbaren Auskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Vertrages über TK-Dienste übermittelt.

2. Unabhängig davon wird PBX der Schufa bzw. vergleichbaren Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dieses nach  Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

3. Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die Schufa auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbe-stand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (sog. Score-Verfahren).

4. PBX benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen können, welche über ihn gespeichert sind.

 XV. Vertragsänderungen

PBX kann den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mitteilung ändern, sofern dies aufgrund von Änderungen der Marktverhältnisse in technischer oder kalkulatorischer Sicht erforderlich ist und dies bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. PBX wird lediglich die Änderungen ausgleichen, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. PBX wird Kostensenkungen in gleichem Umfang und nach gleichen Maßstäben an die Kunden weitergeben wie Kostensteigerungen („Äquivalenz“).

Die einzelnen Änderungen werden dem Kunden in einer gesonderten schriftlichen Mitteilung im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlichen Widerspruch bei PBX gegen einzelne oder alle Änderungen erhoben hat. PBX wird den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderungen auf diese Folge ausdrücklich hinweisen.

XVI. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Alzenau. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XVII. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980) ist ausgeschlossen.

XVIII. Sonstige Vereinbarungen

1. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der PBX auf einen Dritten übertragen.

2. Die Schriftform ist auch bei einem Einsatz von E-Mail oder Telefax erfüllt.

3. Macht der Kunde geltend, PBX habe ihm gegenüber Pflichten aufgrund kundenschutzrelevanter Normen des TKG nicht erfüllt, kann er die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zum Zwecke der Streitbeilegung anrufen.

Dies hat regelmäßig schriftlich oder online auf dem entsprechenden Antragsformular unter Darstellung des Sachverhalts, des Begehrens und des Nachweises des Versuchs einer Einigung zu geschehen.

Weitere Informationen findet der Kunde im Internet unter „http://www.bundesnetzagentur.de“.

XIX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 16.12.2010